Wem Gehört Das Kennzeichen? Besitzer Herausfinden

Wem Gehört Das Kennzeichen

Wem gehört das Kennzeichen? Dieser Beitrag liefert Antworten & Wege, es herauszufinden!

Wessen Kennzeichen ist das?

Über ein Kfz-Kennzeichen kann der Halter identifiziert werden. Die Daten werden bei der Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert. Nur kann nicht einfach jeder, wenn er will, an die Daten gelangen. Dazu bedarf eines berechtigten Grundes. Was diese Gründe sind und wann und wo Sie an die Informationen gelangen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie finde ich den Halter zu einem Kennzeichen?

Wie bereits erwähnt bekommen Sie die Halter-Daten nur dann, wenn Sie diese von Rechtswegen benötigen. Von einem berechtigten Grund kann dann gesprochen werden, wenn Sie vom Halter im Straßenverkehr geschädigt wurden. Auch bei einer Gefährdung können Sie Informationen bekommen.

Sie bekommen die Halter-Daten z.B. nicht, wenn Sie ein Kennzeichen gefunden haben, dieses müssen Sie bei der Polizei abgeben und diese bringt es dann an den Halter.

Wann liegt denn genau ein berechtigter Grund vor?

Wann Sie diese Daten erlangen können, ist im Straßenverkehrs Gesetz geregelt.  Der § 39 definiert ganz genau, unter welchen Umständen Sie die Daten des Halters bekommen können. So bekommen Sie daten nur für Ansprüche in Bezug auf den Straßenverkehr und Unterhaltsgesetz. Für alle anderen Ansprüche, die nicht im Zusammenhang mit diesen beiden Punkten stehen, können Sie die Daten eines Kfz-Halters nicht bekommen.

Laut §39 Straßenverkehrsgesetz bekommen nur diese Instanzen bzw. Personen die Daten zu einem Kfz-Halter:

  • Geschädigter und Schädiger sowie dessen Anwalt
  • Versicherungen
  • Tankstellenbetreiber (z.B. bei Tankbetrug)
  • Parkhausbetreiber

Tipp: Digitale Option, um einen Fahrzeughalter ermitteln zu können

Alternativ können Sie mit der neuen Funktion Ihres Online-Ausweises auch die Online-Registerauskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen. Mit dieser praktischen App können Sie Informationen aus dem Fahrzeugregister über Zulassungen erhalten. Zudem können Sie eine Punkteauskunft anfordern.

Welche Möglichkeiten gibt es noch an die Daten zu gelangen?

Offiziell gibt es keine Möglichkeit, die Daten zu bekommen, schon gar nicht von den Behörden. Die Möglichkeiten bewegen sich am Rande des Gesetzes und sind nicht immer einfach. Über gewisse Suchmaschinen und sogenannte Online-Autopranger können Sie eventuell die Informationen bekommen.

Was ist ein berechtigtes Interesse, um an die Halter-Daten eines Kennzeichens zu gelangen?

Eine rechtliche Grundlage, um die Halter-Daten eines Kennzeichens zu bekommen, ist dann gegeben, wenn Sie zum Beispiel Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht sind. So haben Sie bzw. auch Ihr Anwalt die Möglichkeit die Daten zu bekommen.

Ein weiteres Beispiel, was als berechtigtes Interesse gilt, wenn ein Autofahrer für das Abschleppen des Fahrzeugs bezahlen muss, weil er mit seinem Auto eine Ein- oder Ausfahrt blockiert hat.

Ein Grund für das Erlangen der Daten ist auch aufgrund des Unterhaltsrechts.  Hierfür muss aber ein Anspruch vorliegen, der 500 € übersteigt. Ansonsten haben Sie keinen Grund, um die Daten zu bekommen.

Zusammenfassend gilt also, die Daten können an Sie nur herausgegeben werden, wenn sie von Rechtswegen benötigt werden.

Wenn Sie aufgrund einer Gefährdung im Straßenverkehr eine Anzeige erstatten möchten, kann die Polizei bei ausreichendem Verdacht die Daten im Zentralregister abfragen.

Gründe für das Herausfinden des Halters

Es müssen nicht immer rechtliche Gründe sein, warum man den Halter ausfindig machen möchte. So suchen Personen nach dem Halter eines Kennzeichens, das Interesse an dem Fahrzeug haben, oder eher an den Insassen interessiert sind. Oder man will dem Halter etwas Bestimmtes mitteilen. Egal wie wichtig Sie Ihre Gründe definieren, eine solche Herausgabe der Daten ist rechtlich nicht zulässig, deshalb werden Sie diese auf offiziellem Wege nicht bekommen.

Auch wenn Sie ein Kennzeichen gefunden haben, werden Sie die Daten des Verkehrsteilnehmers nicht bekommen. Das Einzige, was Sie mit einem gefundenen Kennzeichen tun können, ist es bei der Polizei abzugeben. Diese benachrichtigt den Besitzer dann über den Fund. Auf Ihr ausdrückliches Einverständnis hin können die Beamten dem Besitzer Ihren Namen und oder Ihre Telefonnummer mitteilen, dadurch kann sich dieser wenigstens bei Ihnen persönlich bedanken.

Die Halter-Daten sind nicht ohne weiteres zu bekommen

Zusammenfassend können wir nur sagen, dass die Daten des Fahrzeughalters nicht einfach so zu bekommen sind. Nur wenn ein rechtlich ausreichender Grund dafür vorliegt, was bewiesen werden muss, sind die Daten für einen anderen Menschen zugänglich. Im Umkehrschluss kann man auch sagen, zum Glück. Denn sonst könnte auch jeder an Ihre persönlichen Daten kommen und das würden Sie bestimmt auch nicht wollen. Deshalb ist es gut so wie es ist.

Welche Informationen erhalten Sie bei einer Halterfeststellung?

Wenn Sie eine Halterermittlung durchführen, erhalten Sie Auskunft über die folgenden Angaben:

  • Name des Fahrzeughalters (ggf. auch Ordens- und Künstlername)
  • Anschrift des Halters
  • Angaben zu Fahrzeugdaten: Hersteller, Typ etc.
  • Informationen zum Haftpflichtversicherer
  • Versicherungsnummer oder Bestätigungsnummer
  • Hinweise zur Befreiung von der Versicherungspflicht oder zum Zeitpunkt der Versicherungsendes
  • Datum, an dem das Kennzeichen erteilt wurde
  • Kennzeichen

 

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