Nach einem Verkehrsunfall können Sie sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen.
Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder ob Sie sich den Schaden mit Hilfe des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Einwände des Schädigers, z.B. über eine nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können auch durch ein Gutachten entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden, wodurch eine angemessene Wertminderung angesetzt werden kann.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann wenden Sie sich Kfz-Gutachter Stern. Mit uns als neutralem und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entgehen Ihnen keine Ansprüche die Sie an die gegnerische Versicherung stellen können. Wir setzen alles durch was Ihnen gesetzlich zusteht. Diese Leistungen stehen Ihnen als geschädigter eines Verkehrsunfalls zu:
- Kosten für ein Gutachten
- Rechtsanwaltskosten für Verkehrsrecht
- Sämtliche Reparaturkosten aus dem Gutachten
- Schadensersatz gemäß der Wertminderung durch den Unfall
- Für die unfallbedingten Ausfallzeiten einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Im Falle eines Totalschadens die Entsorgungskosten, Verschrottungskosten und Abschleppkosten. Auch die Zulassungskosten bei der Wiederbeschaffung bekommen Sie erstattet.
- Bei einem Personenschaden können Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Heilbehandlungskosten geltend machen.
- Unkostenpauschale / Auslagenpauschale für Geschädigte
- Übernahme von Standkosten, Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen und Stundensätzen einer Markenwerkstatt.
Wie Berechnet Sich Die Höhe Des Unfallschadens?
Einfach formuliert, stellt der Unfallschaden die Summe aus den Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitslohn der Werkstatt, eventuellen Transportkosten und der Mehrwertsteuer auf diese drei Punkte dar. Dazu kommt noch die Wertminderung des Fahrzeugs.
Vorgehensweise Zur Auszahlung Des Unfallschadens
- Grundsätzlich gilt: Jeder kann sich einen beim Unfall entstandenen Kfz Schaden auszahlen lassen. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass der Schaden auch behoben wird.
- Dennoch hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht, damit sich ein Geschädigter nicht an einem Unfall bereichern kann. So werden beispielsweise die Mehrwertsteuer und andere Reparaturzulagen bei der Schadensauszahlung nicht erstattet. Wer also Fremdleistungen für die Wiederherstellung seines Fahrzeugs in Anspruch nehmen muss, der sollte sich die Kostenvoranschläge und die Auszahlungssumme der Versicherung genau anschauen und im Zweifelsfalle doch eher die Fahrzeugreparatur als Option wählen.
- Materialkosten und Arbeitslohn gehören jedoch in die fiktive Abrechnung mit hinein. Dies ist gerade für Fuhrparkbetreiber von hoher Wichtigkeit, diese lassen entstandene Schäden am Fahrzeug häufig vom eigenem Fachpersonal reparieren.
- Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sollte unbedingt ein Expertengutachten eingeholt werden.