
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und die folgen sind meist aufwendig und ärgerlich. Jede Menge Papierarbeit, teilweise lange Reparaturzeiten und Ausfallzeiten sind die unerwünschten folgen. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, stehen Ihnen neben einem kostenlosen Kfz-Gutachten auch Entschädigungen für bestimmte Situationen zu. Ist Ihre Mobilität wichtig um Ihrer Arbeit nachzukommen so steht Ihnen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung, ein Mietwagen zu. Sollten Sie nicht auf Ihr Fahrzeug angewiesen sein und für die Dauer der Reparatur auf Ihren PKW verzichten können, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Wie Sie diese Entschädigung beantragen und wie hoch dieser Betrag ist lesen Sie in diesem Beitrag.
Nutzungsausfallentschädigung, was ist da?
Als geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie die Wahl, für die Zeit der Reparatur, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen oder sich für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.
Die Zeit in der Ihr Fahrzeug bei der Reparatur ist, wird als Nutzungsausfall bezeichnet. Als Geschädigter steht Ihnen rechtlich eine Entschädigung zu. Aber es muss ein Nachweis zum Nutzungswille und daraus entstehendes geldwerter Nachteil erbracht werden. Sie sollten also nachweisen, dass es für Sie einen Nachteil ist auf Ihr Fahrzeug verzichten zu müssen.
Als Nutzungswille bezeichnet man das Bedürfnis täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Man Unterscheidet dabei auch die Nutzungsmöglichkeit. Diese tritt dann in Kraft, wenn das Fahrzeug nach einem Unfall Verkehrstauglich Fahrbereit ist. Wenn aber Verletzungen vorliegen oder in Ihrem Urlaub Ihr Auto nicht nutzen können so gilt trotzdem die Nutzungsmöglichkeit.
Wie läuft die Nutzungsausfallentschädigung ab?
Die Nutzungsausfallentschädigung umfasst den Zeitraum der Reparatur. Sie bekommen für jeden tag an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht benutzen können eine bestimmte Gebühr. Dieser Betrag richtet sich nach den Vorgaben der Nutzungsausfalltabelle. Dazu müssen Sie der Versicherung die Reparatur nachweisen und einen Antrag auf die Entschädigung stellen. Diese Angaben sollte Ihr Antrag enthalten:
- Name und Anschrift
- Als Betreff geben Sie an: Antrag auf Nutzungsausfall
- Angaben zum Fahrzeug
- Dauer der Reparatur und somit des Nutzungsausfall
- Höhe des Tagessatzes
- Gesamtsumme bestehend aus der Dauer in Tagen x Entschädigungssatz
- Begründung die diesen Antrag rechtfertigt. Z.B. die tägliche Nutzung des Fahrzeug auf dem Arbeitsweg
Für einen Reibungslosen Ablauf ist es empfehlenswert sich den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihnen von Ihrem Gutachter empfohlen werden. Mit seiner Hilfe werden Sie Ihren Anspruch sicher geltend machen.
Die Vorteile der Entschädigung
Die Versicherung stellt bei der Entschädigung keinen Anspruch auf einen bestimmten Verwendungszweck, wie z.B. Bahntickets oder Busfahrkarten. Sie können über das Geld verfügen und nach belieben ausgeben.
Mietwagen oder Entschädigung? Was ist zu empfehlen?
Bei einem Unfall wo die Schuldfrage nicht geklärt ist, ist es Ratsam keinen Mietwagen zu nehmen. Denn sollte später die Entscheidung zu Gunsten des Gegners ausfallen, wird die Versicherung die Mietwagen kosten teilweise oder gänzlich verweigern. Somit müssen Sie die Mietwagenkosten aus eigener Tasche bezahlen. Bei der Entscheidung zu der Entschädigung werden Sie lediglich die Summe die Sie hätten bekommen können nicht erhalten. Somit ist der finanzielle Schaden für Sie deutlich geringer.
Berechnung der Entschädigung
Ihr Fahrzeug: Audi A1, Fahrzeugalter = 4 Jahre
Kategorie laut Tabelle: C / Tagessatz = 35€
Reparaturdauer = 10 Tage
Rechnung: 10 Tage x 35€ = 350€ Nutzungsausfallentschädigung
Für welche Dauer bekomme Ich den Nutzungsausfall?
Die Entschädigung für Nutzungsausfall wird in der Regel gemäß der Reparaturzeit des Fahrzeugs gewährt. Es gibt keine bestimmte Höchst- oder Mindestdauer. Stellt der Gutachter einen Totalschaden fest so haben Sie das Recht auf die Entschädigung bis zur Anschaffung eines Ersatzwagens. Dafür sieht ein Gutachten in der Regel einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Für einen längeren Zeitraum wird die gegnerische Versicherung mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Zustimmung erteilen oder Schwierigkeiten machen. Laut einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof kann auch die Zeit für die Schadensfeststellung und Werkstattsuche beim Nutzungsausfall angerechnet werden. Sie sind allerdings verpflichtet sich um eine schnelle Reparatur zu bemühen oder ein Ersatzfahrzeug zu finden.
Es kann sein, dass die Versicherung, einen Nachweis für Ihre Bemühungen haben möchte. Deshalb sollten Sie Gespräche und Telefonate dokumentieren, Schriftverkehr wie E-Mail, Briefe oder Kurznachrichten speichern und auf Wunsch vorlegen.
Standorte
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