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Kfz Gutachter Stern GmbH

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Wir erstellen einen professionellen Kostenvoranschlag für Sie

Schon gewusst? Als Beteiligter eines Unfalls ohne Schuldbeteiligung haben Sie Anspruch auf ein Kfz Gutachten, welches von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss. Aber Achtung: Dieses gibt es nur, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von 750 bis 1.000 Euro liegt! Doch woher wissen Sie nun, ob diese Grenze überschritten ist? Wer entscheidet, was Ihnen den genau zusteht? Hier gibt es zwei einfache Möglichkeiten:

1) Kostenvoranschlag: Bei nachweislichen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag in Betracht gezogen werden, um das Ausmaß der Schadenshöhe besser einschätzen zu können. Allerdings: Ein Kostenvoranschlag umfasst keine Schadensersatzansprüche aufgrund Wertminderung und Nutzungsausfall! Es werden lediglich die Kosten für die Ersatzteile und die Stundensätze berücksichtigt.

2) Kfz Gutachen: Um alle wichtigen Aspekte für die erste Einschätzung der Schadenshöhe mit einzukalkulieren, ist ist es immer empfehlenswert, einen unabhängigen Kfz Gutachter mit einem Kurzgutachten zu beauftragen. So erfahren Sie, ob der Schaden die Höhe der Bagatellgrenze übersteigt und wissen damit, ob Sie Anspruch auf ein Kfz Gutachten haben.

Gerne stehen wir Ihnen für ein professionelles Gutachten zur Vefügung! Unser Service umfasst die gesamte Abwicklung, Verfolgung und Betreuung der Schadensregulierung – bis dass Ihr Fahrzeug repariert und der letzte Cent von der Versicherung beglichen ist!

Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kalkulation über Reparaturkosten, beinhaltet aber keine Wertminderungs- und Nutzungsausfallansprüche. Ein Kfz Gutachten dagegen bietet eine umfassendere Schadenseinschätzung und informiert, ob Sie, ob der Schaden die Höhe der Bagatellgrenze übersteigt und Sie damit Anspruch auf ein umfassendes Kfz Gutachten, bezahlt durch die gegnerische Versicherung, haben.

Ein Kostenvoranschlag reicht in den meisten Fällen nicht aus

Um zu erfahren, welche Kosten für die Reperatur eines Fahrzeugs in etwa auf einen zukommen oder um Werkstätten miteinander zu vergleichen, kann ein Kostenvoranschlag gemacht werden. Er stellt i.d.R. eine ungefähre Aussage dar und kann bei der tatsächlichen Reparatur je nach Situation variieren.

Allerdings: Bei Unfallschäden kommt man mit einem Kostenvoranschlag schnell an die Grenzen des Brauchbaren. Denn in einem Kostenvoranschlag werden lediglich die Kosten für Ersatzteile sowie Arbeitsaufwand berücksichtigt, nicht aber Ermittlungen von Wertminderung, Restwertberechnung, Ersatzansprüchen und Ausfallentschädigungen, die Geschädigten eines Verkehrsunfalls zustehen. 

Da die Reparatur eines Unfallschadens in den meisten Fällen viel mehr Aufwand bedeutet, als von außen ersichtlich ist, deckt ein Kostenvoranschlag die genaue Schadenseinschätzung nicht ab. Hinzu kommen zudem noch rechtliche Zusammenhänge, Schadensersatzansprüche und Haftungsverhältnisse – die gesamte Situation ist also viel komplexer, als dass ein Kostenvoranschlag ausreichen würde. In einem Kfz Gutachten werden diese Optionen dagegen äußerst exakt und viel detaillierter festgehalten. Zudem wird das Fahrzeug auch auf weiterführende Schäden untersucht, die im Zusammenhang mit dem Unfall zu späteren Folgeschäden führen könnten.

Wenn Sie sich also unsicher sind, welches der richtige Weg ist, so können Sie sich ein Kurzgutachten erstellen lassen, um zu wissen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher!

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Akzeptieren Sie keine Schadensregulierung ohne Gutachten

Selbst wenn ein Unfallschaden zunächst gering erscheint: Zögern Sie nicht, einen neutralen Kfz Gutachter zu konsultieren! Denn erfahrungsgemäß können sich solche vermeintlichen kleinen Schäden (Bagatellschäden) oft als umfangreicher und kostspieliger erweisen als zunächst angenommen. Eine solche Situation kann für Sie als Geschädigten besonders frustrierend sein: Ist die Schadenregulierung bereits abgeschlossen, wird es nachträglich schwierig, die tatsächliche Höhe des Schadens basierend auf einem Gutachten geltend zu machen.

Ein professionelles Kfz Gutachten wie von unseren Spezialisten der Stern GmbH gibt Ihnen eine präzise Einschätzung des Schadens und der damit verbundenen Reparaturkosten. So vermeiden Sie, dass scheinbar geringfügige Schäden, die tatsächlich teurer in der Behebung sind, zu Ihrem Nachteil geregelt werden.

Also denken Sie immer daran: Akzeptieren Sie keine Schadenregulierung ohne vorheriges Gutachten. Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken!

Die wichtigsten Fragen rund um den Kostenvoranschlag in Kürze erklärt

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Auflistung der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Dienstleistung, z.B. der Fahrzeugreparatur nach einem Unfall. Er enthält eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Posten und deren jeweiligen Kosten. Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend, gibt aber einen verlässlichen Anhaltspunkt für die zu erwartenden Gesamtkosten. 

Wieviel kostet ein Kostenvoranschlag?

Die Kosten für einen Kostenvoranschlag variieren je nach Aufwand und Komplexität desSchadens. In einigen Fällen kann ein einfacher Kostenvoranschlag kostenlos sein, insbesondere wenn dieser dazu dient, ein Geschäft zu akquirieren. Einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, kostet in den meisten Werkstätten jedoch 10 % der Reparaturkosten. Diese Gebühr wird allerdings oftmals erstattet, falls die Werkstatt später den Auftrag zur Reparatur erhält.

Wer muss einen Kostenvoranschlag bezahlen?

Kosten für einen Kostenvoranschlag müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, sofern Sie unverschuldet am Unfall beteiligt waren und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde. Im Falle eines Kaskoschadens und abhängig vom Ausmaß des Schadens beauftragt die Versicherung direkt einen Sachverständigen. In diesem Fall werden die Kosten über Ihre Kaskoversicherung abgewickelt.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung aus?

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich nur bei wirklich ersichtlichen Bagatellschäden auf einen Kostenvoranschlag einzulassen. Doch da für Laien eine Bewertung meist zu kompliziert ist, besteht die Gefahr, dass die Höhe des Schadens unterschätzt wird. Konsultieren Sie daher lieber Experten, die Ihnen schnell sagen können, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder nicht.

Die wichtigsten Fragen rund um den Kostenvoranschlag in Kürze erklärt

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Unfallgutachten sind für den Geschädigten immer kostenfrei, Sie müssen sich also keine Sorgen machen.

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In unserem Team haben wir Ingenieure für Fahrzeugtechnik sowie Lackierermeister und bieten Ihnen somit die ideale Kombination aus technischer und praktischer Expertise.

Unterstützung in Versicherungsfragen bis zum Gelderhalt

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Wir unterstützen Sie auch nach der Gutachtenerstellung und kümmern uns für Sie um Stellungnahmen, Unfallskizzen und Anspruchstellerfragebogen.

24h Termin - Einfache Terminvergabe und Notfalltermine

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Wir richten uns nach Ihrem Tagesablauf und vergeben Termine auch nach Feierabend oder in Ihrer Mittagspause.

Schnelle Gutachten innerhalb von 24h und Blitzgutachten

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Eine schnelle Schadenabwicklung hilft bei einer zügigen Regulierung. Unsere Gutachten werden nach nur 2-4 Tagen an Sie versandt, sodass Sie schnellstmöglich Ihr Geld erhalten.

24 h Notfallnummer

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Unfälle passieren auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten. Für uns ist das selbstverständlich und deswegen bieten wir Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche die Möglichkeit und telefonisch zu erreichen.

Whatsapp-Ersteinschätzung

Sie sind sich unsicher, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt? Schicken Sie uns einfach ein paar Fotos per Whatsapp und wir geben Ihnen eine erste Beurteilung.

5 Standorte in NRW

Wir sind gleich an 5 Standorten in NRW tätig und können schnell bei Ihnen vor Ort sein, was bedeutet, dass wir unabhängig von Ihrem Standort in NRW stets in der Lage sind, Ihnen zeitnah und effizient zu helfen.

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