
Steht Ihnen ein Gutachten zu, oder dürfen Sie nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen?
Wer entscheidet, was Ihnen den genau zusteht? Das steht in den Policen der Versicherungen. Aktuell liegen die Grenzen für sogenannte Bagatellschäden bei 750 – 1000 €. Wenn also der Schaden an Ihrem Fahrzeug über dieser Grenze liegt, haben Sie Anspruch auf ein Kfz-Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen.
Unerfahrene und Laien aber wissen nicht, wie hoch der Schaden sein wird, um beurteilen zu können, ob der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet. Da gibt es zwei einfache Möglichkeiten, die erste ist ein kurzer Besuch in der Fachwerkstatt und einen Kostenvoranschlag machen zu lassen und die zweite empfehlenswerte Möglichkeit ist bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. Dabei erfahren Sie, ob der Schaden die Höhe der Bagatellgrenze übersteigt oder nicht und wissen damit, ob Sie Anspruch auf ein Kfz-Gutachten haben.
Ein Gutachten ist immer die bessere Lösung als ein Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag umfasst nicht alle Ansprüche, die Sie als Geschädigter haben. So berücksichtigt ein Kostenvoranschlag keine, Wertminderung, Restwertberechnung, Ersatzansprüche und Ausfallentschädigungen. Alle diese Optionen stehen Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls zu.
Das Wichtigste nochmals kurz zusammengefasst:
- Als Beteiligter eines Unfalls ohne Schuldbeteiligung haben Sie Anspruch auf ein Gutachten, welches von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss. Ein aber gibt es, nur wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
- Bei nachweislichen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag in Betracht gezogen werden, um das Ausmaß der Schadenshöhe besser einschätzen zu können
- ACHTUNG: Ein Kostenvoranschlag umfasst keine
Schadensersatzansprüche aufgrund der Wertminderung und Nutzungsausfall. Es werden lediglich die Kosten für die Ersatzteile und die Stundensätze berücksichtigt. Deshalb ist es immer empfehlenswert, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. - Einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, kostet in den meisten Werkstätten 10 % der Reparaturkosten. Diese Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung grundsätzlich übernommen werden.
Das sollten Sie wissen: Ein Kostenvoranschlag ist in den meisten Fällen nicht ausreichend
Ein Kostenvoranschlag ist bei allgemeinen Reparaturen die Regel um zu Wissen welche Kosten auf einen zukommen oder um die eine Werkstatt mit der anderen zu vergleichen. Er ist in der Regel eine ungefähre Aussage und kann bei der tatsächlichen Reparatur je nach Situation variieren. Aber bei Unfallschäden kommt man mit einem Kostenvoranschlag schnell an die Grenzen des brauchbaren. In einem Kostenvoranschlag werden lediglich die Kosten für die Ersatzteile und der Arbeitsaufwand berücksichtigt.
Die Reparatur eines Unfallschadens kann in den meisten Fällen viel mehr Aufwand bedeuten als, dass man von außen einfach so sehen kann. Hinzukommen rechtliche Zusammenhänge, Schadensersatzansprüche und Haftungsverhältnisse. Dadurch wird die gesamte Situation viel komplexer, wodurch ein Kostenvoranschlag nicht mehr ausreicht. In einem Gutachten werden diese Optionen sehr exakt und viel detaillierter festgehalten. Zudem wird bei einem Gutachten das Fahrzeug auch auf weiterführende Schäden untersucht, die im Zusammenhang mit dem Unfall zu späteren Folgeschäden führen könnten. Wenn Sie unsicher sind, welches der richtige Weg ist, so können Sie sich ein Kurzgutachten erstellen lassen, um zu wissen, ob der Schaden höher ist als die Bagatellgrenze ist.
Akzeptieren Sie keine Schadensregulierung ohne ein Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter
So erhalten Sie präzise Auskunft über die Höhe der Beschädigung und somit Reparaturkosten. Zögern Sie nicht, bei einem zunächst klein wirkenden Schaden (Bagatellschaden) einen neutralen Kfz Gutachter zu kontaktieren. Oftmals stellen sich Bagatellschäden im Nachhinein als ein umfangreicherer Schaden heraus. Für Sie als Geschädigten ist dies besonders ärgerlich! Denn ist die Schadenregulierung bereits abgeschlossen, ist es im Nachhinein schwierig anhand eines Schadensgutachtens die höhere Schadenhöhe geltend zu machen.
Unscheinbare Schäden, können teuer werden
Wir, die Stern GmbH empfehlen Ihnen ausdrücklich nur bei wirklich ersichtlichen Bagatellschäden sich auf einen Kostenvoranschlag einzulassen. Alles Weitere sollten Sie von wirklichen Experten durchführen lassen. Unser Service umfasst die gesamte Abwicklung, Verfolgung und Betreuung der Schadensregulierung von der ersten Minute bis dass Ihr Fahrzeug repariert ist und auch der letzte Cent von der Versicherung beglichen ist. Wir sind Ihre Gutachter in NRW und Umgebung und stehen mit unserem Wissen und Fähigkeiten an Ihrer Seite. Wir können Ihnen sehr schnell sagen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder nicht. Manchmal reichen einige Fotos vom Schaden aus, um zu wissen, ob ein Gutachten notwendig ist oder nicht. Deshalb fragen Sie uns,