
wann kfz gutachter einschalten
Wann Sollten Sie Unbedingt Einen Kfz-Sachverständiger Beauftragen?
Klassischerweise benötigen Sie einen Kfz-Gutachter bei einem Verkehrsunfall, an dem Sie unverschuldet beteiligt sind. Hierbei geht es in erster Linie darum, den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten aufzunehmen und die Schadenshöhe inklusive der Ersatzleistungen festzustellen. Dabei erstellt der Kfz-Sachverständige einen
ausführlichen Bericht über den Schaden und die Kosten, die für die Reparatur notwendig sind. Dabei berücksichtigt dieser auch alle Schadensersatzansprüche und legt diese der gegnerischen Versicherung vor. In diesem Fall können Sie sich einen Gutachter selbst aussuchen und müssen sich nicht an den empfohlenen Gutachter der gegnerischen Versicherung empfohlenen Gutachter wenden.
Ein weiterer Fall für den Kfz-Gutachter ist ein verschuldeter Verkehrsunfall, bei dem der Versicherte die Kosten von seiner Teil- oder Vollkasko erstatten lassen möchte. In diesem Fall bestimmt in der Regel die Versicherung den Gutachter und beauftragt diesen für die Untersuchung des beschädigten Fahrzeugs. Dabei ermittelt der Kfz-Gutachter den Umfang des Schadens, der durch den Unfall verursacht wurde und legt der Versicherung den detaillierten Bericht vor. Alternativ kann die Versicherung auch andere Möglichkeiten zur Schadensermittlung vorschlagen. So kann zum Beispiel auch Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt ausreichen.
Auch bei Naturkatastrophen und Umwelteinflüssen werden Kfz-Gutachter zur Schadensermittlung beauftragt. Zum Beispiel bei einem Hagelschaden oder bei Schäden nach einem Unwetter kann ein Gutachter zur Ermittlung des Schadens, des Restwerts oder eines Totalschadens zurate gezogen werden. Hier ermittelt der Gutachter, ob die Schäden tatsächlich von dieser Ursache stammen und wenn ja, den Umfang. Auch hier wird der Gutachter in den meisten Fällen von der Versicherung beauftragt.
Nur bei einem sogenannten Bagatellschaden sollten Sie genau überlegen, ob Sie einen Kfz-Gutachter benötigen. Denn bei einem solchen Schaden bleiben Sie als Auftraggeber für das Gutachten auf den Kosten sitzen. Als Bagatellschäden werden solche Schäden angesehen, deren Reparaturwert unter 700 € -1000 € liegen. Innerhalb dieser Bandbreite liegen die Grenzen für Bagatellschäden bei den Versicherungen.
Unsere Sachverständigen beurteilen Fahrzeugschäden, erstellen analytische Gutachten für Straf- und Zivilprozesse und schaffen Klarheit und Gewissheit für Ihren individuellen Einzelfall.
Wir ermitteln Schadenumfang, Schadenursache, Verantwortlichkeit, anfallende Reparaturkosten, Reparaturmöglichkeiten. Zur Durchführung greifen wir auf hochmoderne Laboreinrichtungen
Bei Aggregatschäden untersuchen wir Folgendes für Sie:
- Schadenumfang
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