
Gutachter besser selber wählen – oder die Versicherung schickt einen!
Sie haben das Recht zur Wahl Ihres Gutachters – den Gutachter der Versicherung können Sie ablehnen!
Nach einem Unfall wird grundsätzlich ein Kfz-Sachverständiger benötigt, der in den meisten Fällen von der Versicherung des Verursachers kommt oder von diesem beauftragt wird. Die häufigste Frage, die sich Betroffene in dieser Hinsicht stellen ist, arbeitet der Gutachter für die Versicherung? Grundsätzlich darf dies nicht der Fall sein.
Aus diesem Grund haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall auch das Recht, Ihren Sachverständigen selbst zu bestimmen bzw. zu diesen wählen – was Sie auch immer tun sollten – den Gutachter der Versicherung dürfen Sie ablehnen!
Wir sind Kfz-Sachverständiger für den Großraum Nrw, beraten kostenlos und sind auch im Falle eines Schadengutachtens, bei Ihnen zur Stelle. Wir stehen somit für professionelle sowie unabhängige Schadengutachten, zum Zwecke der Schadensregulierung wie auch Beweissicherung!