Kosten nach Autounfall

Kosten nach autounfall

Kosten nach Autounfall

Welche Kosten müssen nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann wenden Sie sich Kfz-Gutachter Stern. Mit uns als neutralem und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entgehen Ihnen keine Ansprüche die Sie an die gegnerische Versicherung stellen können. Wir setzen alles durch was Ihnen gesetzlich zusteht. Diese Leistungen stehen Ihnen als geschädigter eines Verkehrsunfalls zu:

 

  • Kosten für ein Gutachten
  • Rechtsanwaltskosten für Verkehrsrecht
  • Sämtliche Reparaturkosten aus dem Gutachten
  • Schadensersatz gemäß der Wertminderung durch den Unfall
  • Für die unfallbedingten Ausfallzeiten einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Im Falle eines Totalschadens die Entsorgungskosten, Verschrottungskosten und Abschleppkosten. Auch die Zulassungskosten bei der Wiederbeschaffung bekommen Sie erstattet.
  • Bei einem Personenschaden können Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Heilbehandlungskosten geltend machen.
  • Unkostenpauschale / Auslagenpauschale für Geschädigte
  • Übernahme von Standkosten, Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen und Stundensätzen einer Markenwerkstatt.

Google My Business  – Richtung Rrhalten

Stern GmbH – Kfz Gutachter Essen – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
Zweigertstraße 13, 45130, Essen
0201 89049428

 

Stern GmbH – Kfz Gutachter

Standorte