
Kfz-Gutachten kosten wer zahlt
Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind und dadurch einen Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haben, müssen Sie die Kosten für einen Kfz-Gutachter nicht selbst tragen.
Zu beachten ist aber, dass dafür die Schadenshöhe über der Bagatellgrenze von 750€ liegen muss. Für Schäden unter diesem Wert muss die Versicherung die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen. Bei Schäden, bei denen klar zu sehen ist, dass sie nur Oberflächlich sind (z.B. Kratzer und aufgeplatzter Lack) und die Kosten klar unter der Bagatellgrenze liegen, sollten Sie statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt erstellen lassen.
Bei einem stärkeren Aufprall könnte es sein, dass die Struktur des Fahrzeugs beschädigt oder der Rahmen verzogen sein. In diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Kfz-Gutachter hinzuziehen.
Was ein Kfz-Wertgutachten kostet kann nicht pauschal im Vorfeld gesagt werden. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und dem Umfang der auszuführenden Tätigkeiten.
Wie setzt sich das Gutachterhonorar zusammen?
Kfz-Gutachten Kosten;
Das Gutachterhonorar kann sich je nach Umfang des Schadens ausfolgenden Positionen zusammensetzen:
- Grundhonorar
- Fotokosten
- Porto/Telefonkosten
- Schreibkosten
- Fremdkosten (Preisrecherchen, anteilige Kosten Kalkulationssystem, Herstellerermittlungen, etc.)
- Fahrtkosten (übliche Gutachtenposition – entfallen jedoch in meinem Büro vollständig – es werden keine Fahrtkosten berechnet)
- Zusatzkosten (Demontage- und Montagearbeiten, Zweitbesichtigung, Restwertermittlung, etc.)
- Zuschläge für Sonderfahrzeuge
Stern GmbH – Kfz Gutachter – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik