Aufwandsentschädigung nach Unfall

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Welche Kosten müssen nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden?

Aufwandsentschädigung nach Unfall; Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann wenden Sie sich Kfz-Gutachter Stern. Mit uns als neutralem und unabhängigen Kfz-Sachverständigen entgehen Ihnen keine Ansprüche die Sie an die gegnerische Versicherung stellen können. Wir setzen alles durch was Ihnen gesetzlich zusteht. Diese Leistungen stehen Ihnen als geschädigter eines Verkehrsunfalls zu:

 

  • Kosten für ein Gutachten
  • Rechtsanwaltskosten für Verkehrsrecht
  • Sämtliche Reparaturkosten aus dem Gutachten
  • Schadensersatz gemäß der Wertminderung durch den Unfall
  • Für die unfallbedingten Ausfallzeiten einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Im Falle eines Totalschadens die Entsorgungskosten, Verschrottungskosten und Abschleppkosten. Auch die Zulassungskosten bei der Wiederbeschaffung bekommen Sie erstattet.
  • Bei einem Personenschaden können Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden und Heilbehandlungskosten geltend machen.
  • Unkostenpauschale / Auslagenpauschale für Geschädigte
  • Übernahme von Standkosten, Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen und Stundensätzen einer Markenwerkstatt.

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Stern GmbH – Kfz Gutachter Essen – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
Zweigertstraße 13, 45130, Essen
0201 89049428

 

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