
Abschleppdienst Kosten
Abschleppdienste für Fahrzeuge
Wie hoch sind die Abschleppkosten?
Es gibt viele Gründe die ein Abschleppen eine Fahrzeugs nötig machen. Ob Falschparker, Unfall, technischer Defekt oder auch nur ein Marderbiss und schon kann es sein, dass das Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Meist kommen dann viele Fragen gleichzeitig auf. Wie hoch sind die Kosten, was muss ich beachten oder wohin wird mein Fahrzeug gebracht? Alle diese Fragen werden wir in unserem Beitrag beantworten.
Überblick über die Abschleppkosten und was Sie alles beachten sollten
Im Fall einer Panne geht es meist darum das Fahrzeug von der Straße oder dem Standpunkt weg und in die nächste Werkstadt zu bekommen. Dabei kann man es selbst mit Hilfe einer Abschleppstange oder einem Abschleppseil versuchen oder doch lieber den Abschleppdienst anrufen. Meist ist aber der Abschleppdienst nötig. Meist rückt in diesen Fällen der ADAC an. Die Abschleppkosten können von 120€ bis zu mehrere hundert Euro reichen. Je nach Entfernung, Region und dem Wochentag und Uhrzeit können die Kosten für einen Abschleppdienst variieren.
Die Farge wer die Abschleppkosten trägt, hängt vom Abschleppgrund ab. Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne abgeschleppt werden muss oder einen Unfall den Sie selbst verursacht haben, dann müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wenn Sie allerdings Mitglied eines Automobilclubs wie dem ADAC sind, können in den meisten Fällen die Abschleppkosten von diesem getragen werden. Der ADAC übernimmt Abschleppkosten bis 300 Euro, andere Automobilclubs können natürlich davon abweichen. Wenn Ihr Fahrzeug wegen falschem Parken in öffentlichem Parkraum abgeschleppt wird, so müssen Sie in der Regel für die Abschleppkosten selbst aufkommen.
Auch bei den Entfernungen sind die Abschleppunternehmen unterschiedlich. Manche haben eine Kilometerbeschränkung oder schleppen Ihr Fahrzeug bis zur nächsten Fachwerkstatt ab. In diesem Fall hilft nur der Vergleich der Angebote um das beste Angebot für sich zu ermitteln.
Wer trägt die Abschleppkosten?
Die Situationen die einen Abschleppdienst benötigen sind meist ärgerlich genug und dann kommt noch hinzu, dass man einen Abschleppdienst benötigt. Gründe sind meist unterschiedlich wie zum Beispiel ein Wildunfall, Marderbiss oder eine sonstige Panne durch die Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist.
Auch kann es dazu kommen, dass Ihr Fahrzeug aufgrund von unberechtigtem Parken, oder durch eine Behinderung abgeschleppt werden muss. Dies ist eine ebenso ärgerliche Situation wie eine Panne und bringt auch hohe Kosten für den Abschleppdienst und zusätzlich ein Bußgeld mit sich.
Es gibt einige Fälle wo Sie für die Abschleppkosten nicht selbst aufkommen müssen:
· Bei einem Unfall an dem Sie keine Schuld haben
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und keine Schuld oder Mitschuld daran haben, werden die Kosten für einen Abschleppdienst von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Diese übernimmt aber nur die Kosten bis zur nächsten Werkstatt in der Ihr Fahrzeug repariert werden kann, dies ist meist die nächstliegende Vertragswerkstatt. Bei größeren Entfernungen zu einer Vertragswerkstatt kann eine alternative ausgewählt werden.
· Bei einem Unfall an dem man selbst schuld ist
Wer einen Unfall verschuldet hat muss die Abschleppkosten selbst tragen. Bei einer entsprechenden Teil- oder Vollkaskoversicherung können die Kosten für den Abschleppdienst auch zu einem Großteil von der eigenen Versicherung getragen werden.
Allerdings ist die Schuldfrage nicht immer klar zu klären, oder es gehen Streitereien über die Schuldfrage los. In einem solchen Fall ist es unbedingt ratsam einen Experten zu Rate zu ziehen. Um die Schuldfrage und damit zu klären wer für den Schaden aufkommen muss, kann ein Kfz-Gutachter des Sachverständigen Büro Stern in Essen, anhand von Unfallspuren und Beweisen an den Fahrzeugen den Unfallhergang rekonstruieren und die Schuldfrage lösen.
· Abschleppen bei einer Panne
Eine Panne ist immer ärgerlich und man braucht oft eine schnelle Lösung. Dabei kommt man oftmals am Abschleppdienst nicht vorbei. Dazu bieten die Versicherungen meist einen Schutzbrief an, der optional ist und mit zusätzlichen jährlichen kosten Verbunden ist. Durch diesen Schutzbrief übernehmen die Versicherung Abschleppkosten bei einer Panne.
· Wie weit wird abgeschleppt?
Meistens wird Ihr Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt abgeschleppt, in der es möglich ist das Fahrzeug zu reparieren. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Hause, in eine Fachwerkstatt oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens gebracht haben möchten fallen hierbei meist weitere Kosten an. Auch kann in manchen Fällen eine Person im Abschleppwagen mitfahren, dies ist aber auch nicht bei allen Abschleppdiensten möglich. Die Details müssen Sie mit dem Abschleppdienst persönlich absprechen.
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